Gerichtsurteil bestärkt „Radentscheid Bayern“ und fordert eilige StVG-Reform!

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen und den „Radentscheid Bayern“ für unzulässig erklärt. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf den Ausbau von Radwegen im Freistaat. Das Gericht argumentierte, dass das Straßenverkehrsrecht des Bundes als maßgeblich anzusehen sei und keine großflächige Einrichtung von Tempo 30, verkehrsberuhigten Schulstraßen und durchgängigen Radwegenetzen erlaube. Der Fahrradclub ADFC fordert daher erneut eine dringende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf Bundesebene.

Verfassungsgerichtsurteil stößt auf heftige Kritik

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters äußerte ihre Verärgerung über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Sie hob hervor, dass eine beeindruckende Anzahl von über 100.000 Menschen in Bayern das Radgesetz unterstützt habe, um ein sicheres und komfortables Radwegenetz zu schaffen. Peters kritisierte die Entscheidung des Gerichts, das aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt habe. Sie wandte sich direkt an Bundesverkehrsminister Wissing und unterstrich, dass das derzeitige Straßenverkehrsgesetz die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs behindere.

Alles, was Sie über den „Radentscheid Bayern“ wissen müssen: Hintergrund und Forderungen im Fokus

Seit dem Jahr 2017 setzt sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bayern konsequent für die Einführung eines speziellen Radgesetzes ein. Dieses Gesetz soll klare Zuständigkeiten, Verfahren und Standards festlegen, um die Diskussionen über Radinfrastruktur zu verkürzen und einen schnelleren Planungs- und Bauprozess zu ermöglichen. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat der ADFC die Initiative „Radentscheid“ gestartet, die im Herbst 2022 eine beeindruckende Anzahl von über 100.000 gesammelten Unterschriften verzeichnen konnte – obwohl lediglich 25.000 Unterschriften notwendig waren. Die CSU hatte zuvor die Einführung eines Radgesetzes als unnötige bürokratische Belastung abgelehnt und betont, dass dies einen unzulässigen Eingriff in die Selbstverwaltungskompetenz der Kommunen darstelle. Angesichts des Erfolgs der „Radentscheid“-Initiative hat die CSU jedoch in Zusammenarbeit mit den Freien Wählern einen eigenen Gesetzesentwurf für ein solches Radgesetz vorgelegt. Der ADFC Bayern bewertet diesen Entwurf jedoch als unzureichend. Das Bündnis plant nun, an der Überarbeitung des Gesetzes mitzuwirken, betont jedoch, dass eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes unerlässlich ist.

„ADFC-Studie: Radfahren steigert die Gesundheit und reduziert CO2-Emissionen“

Mit einer beeindruckenden Mitgliederzahl von über 230.000 Personen stellt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) die größte Interessenvertretung für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und auf globaler Ebene dar. Der ADFC ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Fahrrad, sei es bezüglich rechtlicher Angelegenheiten, technischer Belange oder touristischer Informationen. Darüber hinaus ist der ADFC politisch aktiv und setzt sich auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck für eine konsequente Förderung des Radverkehrs ein.

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